Wenig erstaunt, nimmt der Autor und Betreiber dieser Website zur Kenntnis, daß die kadavergehorsamen Schergen der anscheinend nach Gutsherrenart agierenden Mitglieder der Exekutive dieses Rechtsstaats deutscher Prägung keine Ermittlungen zu Amtsdelikten von Mitgliedern der eigenen Mischpoke aufnehmen, sondern eher bereit sind deren Opfer ernsthaft zu bedrohen.
In diesem Fall läuft das diesbezügliche, angeblich von einem Ersten Polizeihauptkommissar erstellte Angebot jedoch nicht nur wegen des absurden Vorwurfs, hinsichtlich der Ereignisse vom 14. August 2020, sondern allein schon wegen mangelnder Formerfordernisse an die Unterschrift des Unterzeichners des aus diesem Grunde nichtigen und unversicherten, weil der Schriftform bedürfenden Bescheides ins Leere, da dieser Schriftzug eben in keiner Weise den gesetzlichen Vorschriften zur Wiedergabe des sicherlich ehrenwerten Familiennamens „Schuhmann“ entspricht, sondern sich bestenfalls als handschriftliches Gebilde aus Wellen ohne erkennbare Buchstaben deuten läßt, womit sich der Unterzeichner dieses unversicherten Schreibens vermutlich aus seiner privaten Verantwortung zu stehlen und eine Haftungsverschiebung vorzunehmen gedenkt.
Zur den Ereignissen vom Nachmittag des 14. August 2020 (g. K.) proklamiert der hiervon betroffene Autor dieser Zeilen öffentlich dahingehend, daß er seinerzeit auf dem Heimweg mit seinem KFZ von einem Fahrzeug der Firma POLIZEI verfolgt worden ist, das, nachdem er sein Fahrzeug auf dem Privatparkplatz seines eigenen Flurstücks geparkt hatte, hinter diesem zum Stehen kam. Ihm entstiegen die beiden bewaffneten Uniformierten, Florian G. und Julian B., und begaben sich auf das Privatgelände, um den Autor dieser Zeilen anschließend zu nötigten, sich dort, also außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ zu unterziehen.
Da sich die bewaffneten, anscheinend uninformierten Uniformierten, trotz mehrfacher Aufforderung, geweigert haben, sich zu legitimieren und wiederholt behauptet haben, keinen Grund für eine „allgemeine Verkehrskontrolle“ außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf dem Flurstück des Autors zu benötigen, ging der Autor davon aus, es mit Kriminellen zu tun zu haben zu müssen und befolgte gezwungenermaßen deren bedrohlichen Anweisungen, bis er die Gelegenheit fand, sich in seinem Fahrzeug in Sicherheit zu bringen und einen Zeugen anzurufen, der den weiteren Ablauf der hier geschilderten Geschehnisse bestätigen kann.
Der mutmaßliche Anführer des bewaffneten Duos, Florian G., forderte den Autor auf auszusteigen und drohte mehrfach damit, sich gewaltsam Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs zu verschaffen, was zumindest der angerufene Zeuge, wenn nicht auch die beiden Nachbarn des Autors, die Zeugen dieser Szene wurden und von den Bediensteten ebenfalls befragt worden sind, bestätigen wird.
Der Autor kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, zumal sämtliche Erfordernisse für eine „allgemeine Verkehrskontrolle“ längst erfüllt waren. Einem ebenfalls grundlos vorgeschlagenen Alkoholtest vor Ort verweigerte sich der Autor, wobei er sich jedoch durchaus widerstandslos hätte festnehmen lassen, um einen solchen Eingriff von einem hierfür ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen.
Als der Autor das bewaffnete Duo schließlich aufforderte, ihm den seiner juristischen Person zugeordneten Führerschein sowie den Fahrzeugschein für dessen Fahrzeug zurückzugeben und sich endlich davonzumachen, fragte ihn dessen mutmaßlicher Anführer, Florian G., wie er das tun solle. Auf die Anmerkung des Autors, daß die geöffnete Seitenscheibe genügend Raum hierfür böte, drehte er sich um, und die beiden stiegen in ihren Wagen und fuhren mitsamt den entwendeten Dokumenten davon, was, wenn es sich hierbei nicht um Diebstahl handeln sollte, als Beweis dafür gelten kann, daß es sich bei diesen Dokumenten nicht, wie von dem Autor bisher angenommen, um seine eigenen, sondern um sich im Besitz des so genannten Rechtsstaats befindliche, mit der fiktiven juristischen Person verknüpfte Dokumente handelt, die quasi allen Menschen, ohne deren Wissen und Zustimmung sowie in betrügerischer Absicht kurz nach ihrer Geburt durch die Ausstellung einer Geburtsurkunde aufgezwungen wird.
Der Autor erstattete sechs Tage später Strafanzeige wegen Nötigung, Diebstahl und Gewaltandrohung gegen Unbekannt.
Am selben Tag verfaßte der mutmaßliche Haupttäter, Florian G., in seiner Funktion als Polizeihauptmeister der Bayerischen Landespolizei ein Schriftstück, in dem er dem Autor mitteilte, daß die vermeintlich ihm gehörenden Dokumente „wegen ‚Fahrerlaubnisverordnung u. a.‘ am 14. 08.2020“, zwar zum selben Zeitpunkt dieses mutmaßlichen Überfalls, jedoch an einem mindesten 5 Kilometer vom wahrhaftigen Tatort befindlichen, nicht näher bezeichneten Ort sichergestellt worden seien und zur Abholung bereit stünden.
Trotz mehrfacher Aufforderung hat der Autor von der zuständigen Staatsanwaltschaft weder eine Eingangsbestätigung noch ein Aktenzeichen zu seinem Strafantrag erhalten. Erst als die Zeit für die noch bevorstehende Beantragung einer diesbezüglichen Untätigkeitsklage längst gekommen war, erhielt er ein aus verschiedenen Gründen ebenfalls unversichertes, nichtiges Schriftstück von einer Staatsanwältin, in dem diese ihm erklärte, weder Ermittlungen in der Angelegenheit aufgenommen zu haben noch noch dies zu tun gedenke.
Nun sieht sich der von vermeintlich staatlichen Exekutivorganenen übelst schikanierte Autor allem Anschein nach selbst mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts des „Vortäuschens einer Straftat“ konfrontiert, deren Urheber seines Erachtens hierzu weder berechtigt noch hinreichend versichert sind.
Anzumerken ist, abgesehen davon, daß die Bediensteten der Firma POLIZEI selbst Bild- und Tonaufnahmen des Zwischenfalls ab dem Zeitpunkt nach Abschluß ihrer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ angefertigt haben, eine „Posse“, die sich Tags zuvor ereignet hat:
Als der Autor eine Glühbirne am Rücklicht seines Fahrzeugs wechselte sah er einen mit zwei Bediensteten besetzten Transporter der Firma POLIZEI die schmale Straße einer Sackgasse, an der sich sein Privatgelände befindet, langsam hinauf auchund nach kurzer Zeit ebenso langsam wieder herabfahren, wobei der Transporter dann bremste und auf der dem Privatgelände des Autors gegenüberliegenden Straßenseite zum Stehen kam, wonach die beiden Bediensteten den Autor offensichtlich zwei Minuten lang aufmerksam beobachtet haben, so daß dieser sich bereits fragte, ob die nichts besseres zu tun haben als unbescholtene Menschen bei der Wartung ihres Fahrzeugs zu observieren, und der Autor kann sich des Gefühls nicht erwehren, daß diese „Posse“ mit dem absolut rechtswidrigen Ein- und Übergriff der Landespolizei in seine Privatsphäre am Folgetag zusammenhängt.
Aber wie es im Volksmund so treffend heißt, weiß man nichts Genaues nicht.
Abschließend sei die Frage erlaubt, ob das folgende Zitat des Volkswirts, Soziologen und Philosophen Hans-Hermman Hoppe nicht weit mehr als nur einen Funken Wahrheit enthält:
„(Der Staat) ist eine Institution aus Banden von Mördern, Plünderern und Dieben, umgeben von willigen Vollstreckern, Propagandisten, Speichelleckern, Betrügern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Gelackmeierten und nützlichen Idioten. Diese Institution beschmutzt und verdirbt alles, was sie berührt.“
Alle Rechte und Ansprüche vorbehalten. Unbedingter Haftungsausschluß für eine Person.
:andreas.
Zuletzt editiert, am 16. Januar 2021